Willkommen beim Krebsregister Mecklenburg-Vorpommern

Das bundesweit geltende Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) ist am 9. April 2013 in Kraft getreten. Ziel des KFRG ist es unter anderem, die Qualität der onkologischen Versorgung mit Hilfe flächendeckend etablierter Klinischer Krebsregister zu verbessern. Dafür legt das Gesetz die Aufgaben aller Klinischen Krebsregister fest und schafft einen Rahmen für die Vereinheitlichung der Arbeit. Die konkreten gesetzlichen Bestimmungen und datenschutzrechtlichen Regelungen für die Einrichtung und / oder den Betrieb der Klinischen Krebsregister sind jedoch auf Landesebene festzulegen und zu gestalten. Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben und Wahrung von Datenschutz und Patientenrecht werden die Aufgaben der klinischen Krebsregistrierung in Mecklenburg-Vorpommern auf unterschiedliche Einrichtungen aufgeteilt. Die Einrichtungen selbst sowie die gemeinsamen und speziellen Aufgaben im Rahmen der Krebsregistrierung werden auf diesen Seiten vorgestellt und beschrieben.

Wenn Sie ein Arzt oder ein Ärztin sind, erfahren Sie hier alles zu Ihrer gesetzlichen Meldepflicht.

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Als Patient oder Angehöriger erfahren Sie hier alles zur Krebsregistrierung in M-V und finden Ihren Ansprechpartner.

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Wichtiger Hinweis: Mit der Änderung des Krebsregistrierungsgesetzes verkürzt sich auch in M-V die Meldefrist auf 6 Wochen nach Auftreten des Meldeanlasses. Meldungen dürfen ab dem 01.01.2022 nur noch auf elektronischem Wege übermittelt werden.

Jahresbericht 2023 ist online

„Versorgungslücken schließen“ ist das Motto des 24. Weltkrebstages am 04.02.2024.

Passend zu diesem Datum wurde der Jahresbericht des Krebsregisters Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht.

Enthalten sind Auswertungen zu den zwölf häufigsten bösartigen soliden Tumorerkrankungen und den drei häufigsten bösartigen systemischen Erkrankungen in Mecklenburg-Vorpommern für die Diagnosejahre 2019-2021.

Das Auswerteformat wurde innerhalb der klinischen Krebsregister nach §65c unter allen Bundesländern abgestimmt. Der Bericht aus M-V enthält zusätzlich Auswertungen zu den Sarkomen und den Gastrointestinalen Stromatumoren.

Dargestellt sind […]

Vergütung für Meldungen ans Krebsregister wird erhöht

Für die Meldung an das Krebsregister Mecklenburg-Vorpommern erhalten meldende Ärztinnen und Ärzte eine Vergütung. Zum 01.02.2024 greift die neue Meldevergütungsvereinbarung und löst damit die durch Schiedsspruch am 24.02.2015 nach § 65c Abs. 6 Satz 8 SGB V festgelegte Vergütungshöhe ab. Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinbarung am 9. Januar 2024. Für alle Meldeanlässe wurde die Vergütung erhöht.

Ausschlaggebend für die Höhe […]