Im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Evaluation zur Umsetzung der klinischen Krebsregistrierung befragt das IGES Institut aktuell Forschende, Ärztinnen und Ärzte sowie nicht-ärztlichen Personen, die Meldungen durchführen. Eine Beteiligung an den Befragungen ist bis zum 28. Februar 2025 möglich.
Hintergrund der Befragung
Das IGES Institut wurde vom GKV-Spitzenverband sowie den für die klinischen Krebsregister zuständigen obersten Landesbehörden mit der Evaluation der Umsetzung der klinischen Krebsregistrierung gemäß § 65c Abs. 10 SGB V beauftragt. Ziel der Evaluation ist es, den Beitrag der klinischen Krebsregistrierung zur Sicherung der Qualität und Weiterentwicklung der onkologischen Versorgung sowie die Vereinheitlichung der Krebsregistrierung zu untersuchen.
Insgesamt gibt es drei Befragungen
Befragung Forscherinnen und Forscher
Die Befragung der Forscherinnen und Forscher richtet sich an alle Personen, für deren Forschung die Daten der Landeskrebsregister und/oder des Zentrums für Krebsregisterdaten am Robert Koch-Institut (ZfKD) relevant sind – unabhängig davon, ob die Daten bereits genutzt wurden oder nicht.
Befragung Ärztinnen und Ärzte aus dem ambulanten und stationären Bereich
Diese Befragung richtet sich an alle Ärztinnen und Ärzte aus dem ambulanten vertragsärztlichen Bereich, alle Leiterinnen und Leiter von zertifizierten Organkrebszentren und zertifizierten Onkologischen Zentren, alle Leiterinnen und Leiter der Pathologien sowie alle Ärztinnen und Ärzte an Krankenhausstandorten ohne zertifiziertes Zentrum, die Patientinnen und Patienten aufgrund ihrer onkologischen Erkrankung behandeln.
Befragung Personen, die die Meldung im Auftrag durchführen
Diese Befragung richtet sich an alle nicht-ärztlichen Personen, die die Meldungen an die Landeskrebsregister übermitteln (z. B. Leitungen der einrichtungsbezogenen klinischen Krebsregister, Personen aus dem Qualitätsmanagement, Medizinische Fachangestellte oder Dokumentarinnen und Dokumentare).
Die Befragungen sind erreichbar unter dem folgenden Link: