31.05.2018 – Erstes Treffen des Beirats des Klinischen Krebsregisters M-V
Zur fachlichen und wissenschaflichen Begleitung des Krebsregisters in M-V wurde gemäß Krebsregistrierungsgesetz des Landes ein Beiratgegründet, der aus jeweils einem Vertreter oder einer Vertreterin
- der Registerstellen Klinisches Krebsregister M-V gGmbH,
- der Zentralstelle der Krebsregistrierung,
- der Treuhandstelle,
- der Krebsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern,
- der Landesverbände der Krankenkassen,
- der Verbände der Ersatzkassen,
- des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen,
- der Kassenärztlichen Vereinigung,
- der Kassenzahnärztlichen Vereinigung,
- der Landeskrankenhausgesellschaft,
- der Ärztekammer,
- der Zahnärztekammer,
- des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit,
- einer in Mecklenburg-Vorpommern tätigen Organisation für die Wahrnehmung der Interessen von an Krebs erkrankten Patienten und Patientinnen und
- des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
besteht. Der Beirat hat am 31.05.2018 das erst Mal getagt. Neben der Feststellung der Geschäftsordnung wurde auch das Vorgehen mit aktuellen und zukünftigen Forschungsanfragen thematisiert.