Versichertendaten
Bei der Angabe der Versichertendaten (Versichertennummer + IK-Nummer) handelt es sich um ein Pflichtfeld, gemäß einheitlichen onkologischen Basisdatensatz. Die korrekte und vollständige Übermittlung ist unabdingbar für die Auszahlung Ihrer Meldevergütung.
Besteht für eine Patientin oder einen Patienten keine gesetzliche Krankenversicherungspflicht und ist keine private Krankenversicherung oder ein weiterer Kostenträger mit entsprechender IK-Nummer bekannt, so ist anstelle der Krankenkassen-IK-Nummer des Kostenträgers ein Ersatzkode zu melden. Dieser kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden:
Versichertengruppe | Ersatzcode |
Selbstzahler | 970000011 |
Kostenträger ohne IK-Nummer (z.B. Gefängnisinsasse) | 970001001 |
Asylbewerber | 970100001 |
Privatversichert, unbekannt | 970000022 |
Keine Angabe zum Kostenträger | 970000099 |
Die Angabe der Versichertennummer ist bei jedem Meldeanlass mit zu übermitteln. Geben Sie bitte unbedingt auch bei privatversicherten Patientinnen und Patienten die Versichertennummer an.
Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen einem privatversichertem Patienten und einem Selbstzahlern. Selbstzahler kommen für medizinisch erbrachte Leistungen alleine auf. Privatpatienten hingegen erhalten eine vollständige oder teilweise Erstattung der anfallenden Kosten von Behandlungen.