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Aufgaben des Krebsregisters Mecklenburg-Vorpommern
Die klinische Krebsregistrierung dient der möglichst lückenlosen Erfassung aller Krebserkrankungen, einschließlich der Diagnose, Verlauf und Therapie. Zielstellung ist die Verbesserung der Qualität der ambulanten und stationären onkologischen Versorgung. Die Daten der Krebsregister unterstützen auch die konkrete Behandlung von Patient:innen, z.B. im Rahmen von Tumorkonferenzen.
Durch das Gesetz über die Krebsregistrierung in Mecklenburg-Vorpommern vom 11. Juli 2016 wurden die rechtlichen Voraussetzungen für den Aufbau eines Klinischen Krebsregisters in unserem Bundesland nach dem bundesweit einheitlichen Regeln des KFRG geschaffen.
Das Klinische Krebsregister Mecklenburg-Vorpommern besteht aus drei Einheiten: der Zentralstelle der Krebsregistrierung, der regionalen Registerstelle (mit Betriebsstätten in Rostock und Greifswald) und der Treuhandstelle.
Mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Zentralstelle der Krebsregistrierung wurde das Institut für Community Medicine der Universitätsmedizin Greifswald von der Landesregierung beauftragt. Die Aufgaben der Treuhandstelle werden von der Unabhängigen Treuhandstelle der Universitätsmedizin Greifswald wahrgenommen.