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Datenschutz
Die hohe Sensibilität der Daten der Krebsdokumentation erfordert einen besonderen Schutz. Das Krebsregistrierungsgesetz trägt diesem Schutzbedarf auf verschiedene Weise Rechnung. So wird auf die im Landesdatenschutzgesetz geregelten Datenschutzvorgaben verwiesen das Landesdatenschutzgesetz verweist ausdrücklich auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), sodass auch die dort gestellten Vorgaben zu erfüllen sind. Zudem ist das Krebsregister in drei verschiedene Bereiche untergliedert (Zentralstelle, Registerstelle, Treuhandstelle). Nur die Treuhandstelle hält dauerhaft die identifizierenden Daten vor, verfügt jedoch über keine medizinischen Daten.