Über uns

Historie

Im Rahmen des vom Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam mit der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tumorzentren 2008 initiierten Nationalen Krebsplans wurde die Weiterentwicklung der Krebsregistrierung angestoßen. Damit wurden der flächendeckende Ausbau der klinischen Krebsregister sowie eine stärkere Vernetzung von klinischen und epidemiologischen Krebsregistern vereinbart.

Krebsregistrierung in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern

2022: Übernahme der Daten der Fälle vom Gemeinsamen Klinischen Krebsregister (GKR)
2021: Kündigung des Staatsvertrages über das GKR
2017: Inkrafttreten des KrebsRG M-V; Krebsregistrierungsorganisationsordnung
2016: Gesetz über die Krebsregistrierung in Mecklenburg-Vorpommern (KrebsRG M-V), welches die Einrichtung eines landesweiten   klinischen Krebsregisters vorsah
2013: Inkrafttreten des Krebsfrüherkennungs- und Registergesetz (KFRG) zur Errichtung klinischer Krebsregister – damit wurden die   Länder zusätzlich verpflichtet, eine flächendeckende klinische Krebsregistrierung aufzubauen, damit auch Informationen zu   Therapien und Verläufen der Krebserkrankungen erfasst und ausgewertet werden können
2012: Verordnung zur Bestimmung der Einrichtungen nach dem KFRG  – Bestimmung des Instituts für Community Medicine (ICM) der   Universitätsmedizin Greifswald (UMG) als jene Einrichtung , das damalige ZKKR zu führen; Aufbau der Unabhängigen   Treuhandstelle (THS) der UMG in räumlicher Nähe zum Zentralen Klinischen Krebsregister (ZKKR)
2011: Inkrafttreten des Klinischen Krebsregistergesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KlinKrebsRG M-V), bereits vor dem länderübergreifenden KFRG regelte die registerübergreifende Datenzusammenführung und –auswertung zur onkologischen Qualitätssicherung in einem ZKKR
2008: Richtlinie des GKR der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen
2006: Änderung des GKR der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen
1997: Staatsvertrag über das GKR der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen
1994: Krebsregistergesetz (KRG) – Bundesebene
1992-2022: Fortführung des Nationalen Krebsregisters der DDR (epidemiologisches Krebsregister) als Gemeinsames Krebsregister der neuen Bundesländer
1952/53: Errichtung des Nationalen Krebsregisters der DDR, es erfasste zwischen 1961 und 1989 Daten zur Diagnose, zur Therapie und zum Krankheitsverlauf
1900: erste Versuche, eine Krebsregistrierung aufzubauen