Über uns
Historie
Im Rahmen des vom Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam mit der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tumorzentren 2008 initiierten Nationalen Krebsplans wurde die Weiterentwicklung der Krebsregistrierung angestoßen. Damit wurden der flächendeckende Ausbau der klinischen Krebsregister sowie eine stärkere Vernetzung von klinischen und epidemiologischen Krebsregistern vereinbart.
Krebsregistrierung in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern
2022: | Übernahme der Daten der Fälle vom Gemeinsamen Klinischen Krebsregister (GKR) |
2021: | Kündigung des Staatsvertrages über das GKR |
2017: | Inkrafttreten des KrebsRG M-V; Krebsregistrierungsorganisationsordnung |
2016: | Gesetz über die Krebsregistrierung in Mecklenburg-Vorpommern (KrebsRG M-V), welches die Einrichtung eines landesweiten klinischen Krebsregisters vorsah |
2013: | Inkrafttreten des Krebsfrüherkennungs- und Registergesetz (KFRG) zur Errichtung klinischer Krebsregister – damit wurden die Länder zusätzlich verpflichtet, eine flächendeckende klinische Krebsregistrierung aufzubauen, damit auch Informationen zu Therapien und Verläufen der Krebserkrankungen erfasst und ausgewertet werden können |
2012: | Verordnung zur Bestimmung der Einrichtungen nach dem KFRG – Bestimmung des Instituts für Community Medicine (ICM) der Universitätsmedizin Greifswald (UMG) als jene Einrichtung , das damalige ZKKR zu führen; Aufbau der Unabhängigen Treuhandstelle (THS) der UMG in räumlicher Nähe zum Zentralen Klinischen Krebsregister (ZKKR) |
2011: | Inkrafttreten des Klinischen Krebsregistergesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KlinKrebsRG M-V), bereits vor dem länderübergreifenden KFRG regelte die registerübergreifende Datenzusammenführung und –auswertung zur onkologischen Qualitätssicherung in einem ZKKR |
2008: | Richtlinie des GKR der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen |
2006: | Änderung des GKR der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen |
1997: | Staatsvertrag über das GKR der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen |
1994: | Krebsregistergesetz (KRG) – Bundesebene |
1992-2022: | Fortführung des Nationalen Krebsregisters der DDR (epidemiologisches Krebsregister) als Gemeinsames Krebsregister der neuen Bundesländer |
1952/53: | Errichtung des Nationalen Krebsregisters der DDR, es erfasste zwischen 1961 und 1989 Daten zur Diagnose, zur Therapie und zum Krankheitsverlauf |
1900: | erste Versuche, eine Krebsregistrierung aufzubauen |