Meldeanlässe
Eine Meldung ist bei folgenden Meldeanlässen an die zuständige Registerstelle zu tätigen.
Sie sind in der Krebsregistrierungsverordnung vom 21.12.2021 ( KrebsRegMeldVO M-V ) näher erläutert:
- Stellung der Diagnose nach hinreichender klinischer Sicherung (Verdachtsdiagnosen sind nicht zu melden)
- histologische, zytologische oder labortechnische Sicherung der Diagnose
- Beginn oder Abschluss einer therapeutischen Maßnahme (Operation, Strahlentherapie, Systemische Therapie, medikamentöse Therapie, lokale ablative Verfahren und abwartende Therapiekonzepte)
- Feststellung einer therapierelevanten Änderung des Erkrankungsstatus
- Ergebnis der Nachsorge
- Tod des Patienten oder der Patientin, unabhängig davon, ob der Tod infolge der Krebserkrankung eingetreten ist
Bei C44/D04 sind die Meldeanlässe Nr. 4 und 5 nicht zu tätigen.
Aufwandsentschädigung
Meldeanlass | Zu melden als | Vergütung mit Leistungsdatum bis zum 31.01.2024 | Vergütung mit Leistungsdatum ab dem 01.02.2024 |
1. Stellung der Diagnose einer Tumorerkrankung nach hinreichender klinischer Sicherung | Diagnose | 18,00 € | 19,50 € |
2. Histologische, zytologische oder labortechnische Sicherung der Diagnose | Histologie | 4,00 € | 4,50 € |
3. Beginn oder Abschluss einer therapeutischen Maßnahme, auch Abbruch oder Ablehnung | Therapie (Operation, Strahlentherapie, Systemische Therapie) | 5,00 € | 9,00 € |
4. Änderung des Erkrankungsstatus (Auftreten von Rezidiven, Metastasen) | Verlauf (Statusänderung)* | 8,00 € | 9,00 € |
5. Ergebnis der Nachsorge gemäß Leitlinie | Verlauf (Statusmeldung)* | 8,00 € | 9,00 € |
6. Tod des Patienten oder der Patientin | Abschluss | 5,00 € | 9,00 € |
* Bei C44/D04, die nicht zu den prognostisch ungünstigen nicht-melanozytären Hauttumoren gehören, sind die Meldeanlässe Nr. 4 und Nr. 5 nicht zu tätigen. Bei multiplen Auftreten von nicht-melanotischen Hautkrebstumoren einer Patientin / eines Patienten, besteht jeweils nur für das erstmalige Auftreten eines histologischen Subtyps (z.B. Basaliom, Plattenepithelkarzinom) eine Meldeverpflichtung. Für vollständige Meldungen wird einmalig eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 6,50€ ausgezahlt.
Abrechnung
Zentralstelle der Krebsregistrierung
c/o Universitätsmedizin Greifswald
Ellernholzstr. 1 – 2
17475 Greifswald
E-Mail: kkrmv.abrechnung@uni-greifswald.de
Ihr Ansprechpartner bei Fragen zur Abrechnung
Maria Nicolaides
Tel.: 03834-86-22703