Aktuelles
Melderschulung 21.05.2025
Schulung von multimodalen Therapiekonzepten und Strahlentherapie im Rahmen der Tumordokumentation. Was ist neu mit oBDS? Hier geht es zur Anmeldung.
Melderschulung 05.03.2025
Dermatologische Fachschulung im Rahmen der Tumordokumentation von elektronischen Krebsregistermeldungen.
Befragung zur Krebsregistrierung bis Ende Februar 2025
Im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Evaluation zur Umsetzung der klinischen Krebsregistrierung befragt das IGES Institut aktuell Forschende, Ärztinnen und Ärzte sowie nicht-ärztlichen Personen, die Meldungen durchführen. Eine Beteiligung an den Befragungen ist bis zum 28. Februar 2025 möglich.
Hintergrund der Befragung
Das IGES Institut wurde vom GKV-Spitzenverband sowie den für die klinischen Krebsregister zuständigen obersten Landesbehörden mit der Evaluation der Umsetzung der klinischen Krebsregistrierung gemäß § 65c Abs. 10 SGB V beauftragt. Ziel der Evaluation ist es, den Beitrag der klinischen Krebsregistrierung zur Sicherung der Qualität und Weiterentwicklung der onkologischen Versorgung sowie die Vereinheitlichung der Krebsregistrierung zu untersuchen.
Insgesamt gibt es drei Befragungen
Befragung Forscherinnen und Forscher
Die Befragung der Forscherinnen und Forscher richtet sich an alle Personen, für deren Forschung die Daten der Landeskrebsregister und/oder des Zentrums für Krebsregisterdaten am Robert Koch-Institut (ZfKD) relevant sind – unabhängig davon, ob die Daten bereits genutzt wurden oder nicht.
Befragung Ärztinnen und Ärzte aus dem ambulanten und stationären Bereich
Diese Befragung richtet sich an alle Ärztinnen und Ärzte aus dem ambulanten vertragsärztlichen Bereich, alle Leiterinnen und Leiter von zertifizierten Organkrebszentren und zertifizierten Onkologischen Zentren, alle Leiterinnen und Leiter der Pathologien sowie alle Ärztinnen und Ärzte an Krankenhausstandorten ohne zertifiziertes Zentrum, die Patientinnen und Patienten aufgrund ihrer onkologischen Erkrankung behandeln.
Befragung Personen, die die Meldung im Auftrag durchführen
Diese Befragung richtet sich an alle nicht-ärztlichen Personen, die die Meldungen an die Landeskrebsregister übermitteln (z. B. Leitungen der einrichtungsbezogenen klinischen Krebsregister, Personen aus dem Qualitätsmanagement, Medizinische Fachangestellte oder Dokumentarinnen und Dokumentare).
Die Befragungen sind erreichbar unter dem folgenden Link:
Qualitätskonferenz 11.12.2024
Am 11.12..2024 findet die Qualitätskonferenz zur Behandlungsqualität des Kolonkarzinoms.
Melderschulung 20.11.2024
Entitätenspezifische Schulung im Rahmen der Tumordokumentation der urothelialen Tumoren.
Melderschulung 16.10.2024
Online-Fortbildung zu Grundlagen der allgemeinen Tumordokumentation.
Jahresbericht 2023 ist online
„Versorgungslücken schließen“ ist das Motto des 24. Weltkrebstages am 04.02.2024.
Passend zu diesem Datum wurde der Jahresbericht des Krebsregisters Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht.
Enthalten sind Auswertungen zu den zwölf häufigsten bösartigen soliden Tumorerkrankungen und den drei häufigsten bösartigen systemischen Erkrankungen in Mecklenburg-Vorpommern für die Diagnosejahre 2019-2021.
Das Auswerteformat wurde innerhalb der klinischen Krebsregister nach §65c unter allen Bundesländern abgestimmt. Der Bericht aus M-V enthält zusätzlich Auswertungen zu den Sarkomen und den Gastrointestinalen Stromatumoren.
Dargestellt sind klinische Fallzahlen, Analysen zu den tumorbezogenen Therapien und Ergebnisse zum absoluten Überleben der Krebspatienten.
Vergütung für Meldungen ans Krebsregister wird erhöht
Für die Meldung an das Krebsregister Mecklenburg-Vorpommern erhalten meldende Ärztinnen und Ärzte eine Vergütung. Zum 01.02.2024 greift die neue Meldevergütungsvereinbarung und löst damit die durch Schiedsspruch am 24.02.2015 nach § 65c Abs. 6 Satz 8 SGB V festgelegte Vergütungshöhe ab. Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinbarung am 9. Januar 2024. Für alle Meldeanlässe wurde die Vergütung erhöht.
Ausschlaggebend für die Höhe der Vergütung ist das Leistungsdatum des Meldeanlasses. Für Diagnosen und Behandlungen, die ab dem 01.02.2024 durchgeführt werden, gilt die erhöhte Vergütung. Meldungen zu Leistungen, die vor diesem Datum stattfanden, werden nach der alten Vergütung abgerechnet. Als Leistungsdatum wird das Datum bezeichnet, an dem die Behandlung bzw. Leistung des jeweiligen Meldeanlasses durchgeführt wurde. Bei Meldung z.B. einer Erstdiagnose ist es das Diagnosedatum, bei einem Pathologiebefund ist es das Befunddatum, bei einer Operation ist es das Operationsdatum, bei Strahlen- bzw. systemischen Therapien ist es das Beginn- bzw. Enddatum, bei Abschluss ist es das Sterbedatum und beim Verlauf ist es das Untersuchungsdatum.
Die Vergütungshöhen nach Meldeanlass sind in der folgenden Übersicht aufgeführt.
Meldeanlass | Vergütung mit Leistungsdatum bis zum 31.01.2024 | Vergütung mit Leistungsdatum ab dem 01.02.2024 |
Diagnose | 18,00 € | 19,50 € |
Pathologische Diagnosesicherung | 4,00 € | 4,50 € |
Therapie- und Abschluss | 5,00 € | 9,00 € |
Verlauf | 8,00 € | 9,00 € |
Die Erkenntnisse aus den Daten sollen in die Verbesserung der Versorgung krebskranker Patientinnen und Patienten fließen. Die neue Meldevergütungsvereinbarung ist auf den Seiten des Krebsregisters hinterlegt.