Gemäß ENCR-Regeln wird das Diagnosedatum aus den jeweils vorliegenden Angaben, in Reihenfolge mit abnehmender Priorität ausgewählt:
1. Datum der Probenentnahme (Biopsie)
2. Eingangsdatum der Probe beim Pathologen
3. Datum der Pathologischen Befundung
4. Krankenhaus-Einweisungsdatum (aufgrund einer Tumorerkrankung)
5. Falls es keinen KH-Aufenthalt gab, Datum der ambulanten Konsultation (aufgrund einer Tumorerkrankung)
6. Anderer Diagnosezeitpunkt, falls 1., 2. oder 3. nicht zutreffend
7. Todesdatum, wenn keine weiteren Informationen vorliegen