Bei der Angabe der Versichertendaten (Versichertennummer + IK-Nummer) handelt es sich um ein Pflichtfeld, gemäß des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes. Die korrekte und vollständige Übermittlung ist unabdingbar für die Auszahlung Ihrer Meldevergütung.
Besteht für eine Patientin oder einen Patienten keine gesetzliche Krankenversicherungspflicht und ist keine private Krankenversicherung oder ein weiterer Kostenträger mit entsprechender IK-Nummer bekannt, so ist anstelle der Krankenkassen-IK-Nummer des Kostenträgers ein Ersatzkode zu melden. Dieser kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden:
Versichertengruppe | Ersatzcode |
Selbstzahler | 970000011 |
Kostenträger ohne IK-Nummer (z.B. Gefängnisinsasse) | 970001001 |
Asylbewerber | 970100001 |
Privatversichert, unbekannt | 970000022 |
Keine Angabe zum Kostenträger | 970000099 |
Die Angabe der Versichertennummer ist bei jedem Meldeanlass mit zu übermitteln. Geben Sie bitte unbedingt auch bei privat versicherten Patientinnen und Patienten die Versichertennummer an.
Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen einem privat versichertem Patienten und einem Selbstzahler. Selbstzahler kommen für medizinisch erbrachte Leistungen alleine auf. Privatpatienten hingegen erhalten eine vollständige oder teilweise Erstattung der anfallenden Kosten von Behandlungen.