Besteht für die/den Patientin/en keine gesetzliche Krankenversicherungspflicht und ist keine private Krankenversicherung oder ein weiterer Kostenträger mit entsprechender IK-Nummer bekannt, so ist anstelle der Krankenkassen-IK-Nummer des Kostenträgers ein Ersatzkode zu melden. Dieser kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden:
Versichertengruppe | Ersatzcode |
---|---|
Selbstzahler | 970000011 |
Kostenträger ohne IK-Nummer (z.B. Gefängnisinsasse) | 970001001 |
Asylbewerber | 970100001 |
Privatversichert, unbekannt | 970000022 |
Keine Angabe zum Kostenträger | 970000099 |