FAQs für Melder
Worüber muss der Patient informiert werden?
Patienten sind über die Meldung und deren Inhalt sowie über ihr Widerspruchsrecht zu informieren. Erst nach Unterrichtung darf die Meldung an das Klinische Krebsregister abgesetzt werden. Arzt/Ärztinnen ohne direkten Patientenkontakt (z. B. aus der Pathologie) sind von der Patientenunterrichtung befreit, müssen allerdings den sie beauftragenden Arzt über die getätigte Meldung informieren.