Spezielle Dokumentationshinweise

Nicht melanotische Hauttumoren (C44.*, D04*) sind im §65c Abs. 4 SGBV von der Vergütungspauschale ausgeschlossen. Die Vergütung bzw. Aufwandsentschädigung erfolgt ab dem 01.01.2022 aus Landesmitteln und beträgt bei elektronischer Meldung 6,50 €.

Für nicht melanotische Hautkrebsarten einschließlich ihrer Frühstadien sind folgende Meldeanlässe an das Krebsregister M-V zu melden: 

Meldeanlässe + Meldepflicht Nicht-melanotischer Hautkrebs

(ICD-10: C44* + D04.*)

Invasiv (C44) In-situ (D04)
Meldungsart Basaliom weitere/sonstige
Diagnosestellung Ja Ja Ja
Meldung einer Histologie/Zytologie Ja Ja Ja
Meldungen von Therapiedaten Ja Ja Ja
Verlaufsmeldung: Statusänderungen Nein Nein Nein
Verlaufsmeldung:
Statusmeldung
Nein Nein Nein
Abschlussmeldung (Tod) Ja Ja Ja

 *Die Meldepflicht für das Maligne Melanom (ICD-10 C43 bzw. D03) bleibt davon unberührt und gilt weiterhin uneingeschränkt für alle Meldungsanlässe.

 Beim multiplen Auftreten von nicht-melanotischen Hautkrebstumoren eines Patienten, besteht jeweils nur für das erstmalige Auftreten eines histologischen Subtyps (z.B. Basaliom, Plattenepithelkarzinom) eine Meldeverpflichtung.

Topographische (ICD-O-3) Kodierung bei Lymphomen

Entspringt ein Lymphom den Lymphknoten, so ist mit C77.- zu verschlüsseln. Ein Lymphom, das mehrere Lymphknotenregionen befällt, ist mit C77.8 zu verschlüsseln.

Extranodale Lymphome sind nach ihrem Ursprungsort zu verschlüsseln. Dieser ist nicht unbedingt der Entnahmestelle der Biopsie identisch. Sofern keine Lokalisation angegeben wird, soll mit C77.9 verschlüsselt werden. Wird bei fehlender Lokalisationsangabe eine extranodale Entstehung des Lymphoms angenommen, so ist mit C80.9 zu verschlüsseln. Lymphome entstehen an definierten Stellen, wie dem Magen, oder auch in einem oder mehreren Lymphknoten. Deswegen wird hier keine Topographie-Schlüsselnummer vorgegeben. Lymphome an definierten Stellen werden als extranodal bezeichnet.

Internationale Klassifikation der Krankheiten für die Onkologie, 3. Ausgabe, 1. Revision

 

Topographische (ICD-O-3) Kodierung bei Leukämien

Alle Leukämien sind mit C42.1 (Knochenmark zu verschlüsseln mit Ausnahme des Myelosarkomes (9930/3). Beim Myelosarkom handelt es sich um ein leukämisches Infiltrat eines Gewebes. Es muss aber der Ursprungsort der Leukämie verschlüsselt werden.

Bisher wurden vier Zusatzmodule zur Erweiterung des einheitlichen onkologischen Basisdatensatz im Bundesanzeiger veröffentlicht. Durch die Einführung der Zusatzmodule können wichtige medizinische Informationen zu Ihren Patienteninnen und Patienten erfasst und an das Klinische Krebsregister übermittelt werden.

-> Mammakarzinom
-> Prostatakarzinom
-> Kolonkarzinom
-> Malignes Melanom