Spezielle Dokumentationshinweise
Nicht melanotische Hauttumoren (C44.*, D04*) sind im §65c Abs. 4 SGBV von der Vergütungspauschale ausgeschlossen. Die Vergütung bzw. Aufwandsentschädigung erfolgt ab dem 01.01.2022 aus Landesmitteln und beträgt bei elektronischer Meldung 6,50 €.
Für nicht melanotische Hautkrebsarten einschließlich ihrer Frühstadien sind folgende Meldeanlässe an das Krebsregister M-V zu melden:
Meldeanlässe + Meldepflicht | Nicht-melanotischer Hautkrebs
(ICD-10: C44* + D04.*) |
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Invasiv (C44) | In-situ (D04) | ||
Meldungsart | Basaliom | weitere/sonstige | |
Diagnosestellung | Ja | Ja | Ja |
Meldung einer Histologie/Zytologie | Ja | Ja | Ja |
Meldungen von Therapiedaten | Ja | Ja | Ja |
Verlaufsmeldung: Statusänderungen | Nein | Nein | Nein |
Verlaufsmeldung: Statusmeldung |
Nein | Nein | Nein |
Abschlussmeldung (Tod) | Ja | Ja | Ja |
*Die Meldepflicht für das Maligne Melanom (ICD-10 C43 bzw. D03) bleibt davon unberührt und gilt weiterhin uneingeschränkt für alle Meldungsanlässe.
Beim multiplen Auftreten von nicht-melanotischen Hautkrebstumoren eines Patienten, besteht jeweils nur für das erstmalige Auftreten eines histologischen Subtyps (z.B. Basaliom, Plattenepithelkarzinom) eine Meldeverpflichtung.
Topographische (ICD-O-3) Kodierung bei Lymphomen
Entspringt ein Lymphom den Lymphknoten, so ist mit C77.- zu verschlüsseln. Ein Lymphom, das mehrere Lymphknotenregionen befällt, ist mit C77.8 zu verschlüsseln.
Extranodale Lymphome sind nach ihrem Ursprungsort zu verschlüsseln. Dieser ist nicht unbedingt der Entnahmestelle der Biopsie identisch. Sofern keine Lokalisation angegeben wird, soll mit C77.9 verschlüsselt werden. Wird bei fehlender Lokalisationsangabe eine extranodale Entstehung des Lymphoms angenommen, so ist mit C80.9 zu verschlüsseln. Lymphome entstehen an definierten Stellen, wie dem Magen, oder auch in einem oder mehreren Lymphknoten. Deswegen wird hier keine Topographie-Schlüsselnummer vorgegeben. Lymphome an definierten Stellen werden als extranodal bezeichnet.
Internationale Klassifikation der Krankheiten für die Onkologie, 3. Ausgabe, 1. Revision
Topographische (ICD-O-3) Kodierung bei Leukämien
Alle Leukämien sind mit C42.1 (Knochenmark zu verschlüsseln mit Ausnahme des Myelosarkomes (9930/3). Beim Myelosarkom handelt es sich um ein leukämisches Infiltrat eines Gewebes. Es muss aber der Ursprungsort der Leukämie verschlüsselt werden.
Bisher wurden vier Zusatzmodule zur Erweiterung des einheitlichen onkologischen Basisdatensatz im Bundesanzeiger veröffentlicht. Durch die Einführung der Zusatzmodule können wichtige medizinische Informationen zu Ihren Patienteninnen und Patienten erfasst und an das Klinische Krebsregister übermittelt werden.
-> Mammakarzinom
-> Prostatakarzinom
-> Kolonkarzinom
-> Malignes Melanom