Über uns
Finanzierung
Das klinische Krebsregister wird nach § 65c SGB V zu 90% von den Krankenkassen getragen, die übrigen 10% vom Land Mecklenburg-Vorpommern. Hierfür muss jedoch nachgewiesen werden, dass die Förderkriterien erfüllt sind. Die Kosten der epidemiologischen Krebsregistrierung trägt das Land allein.