Über uns

Treuhandstelle

In der Unabhängigen Treuhand­stelle (THS) werden Verfahren zum Abgleich von Identitäts­daten angepasst und weiterentwickelt. Diese sind erforderlich, um verschiedene Meldungen zu einer / einem Tumorpatient:in sicher der richtigen Person zuzuordnen. In der THS wird dazu eine standort­über­greifende Patienten­liste, der sog. Master Patient Index aufgebaut. Das Vorgehen bei Fällen, in denen Unsicherheit besteht, ob es sich tatsächlich um ein und dieselbe Person oder aber um zwei verschiedene Personen handelt, wird in dem Datenschutz­konzept für die THS des Krebsregisters definiert und die datenschutz­gerechte Umsetzung der Pseudonymisierung beschrieben.
Bei schriftlichem Widerspruch einer Patientin / eines Patienten informiert die Treuhandstelle die betreffende/n Registerstelle/n, so dass dort vorliegende und auch gegebenenfalls später dort noch eingehende Meldungen zu der Person in der Register­stelle gelöscht und nicht an die Zentralstelle weitergeleitet werden. Durch die Treuhandstelle ist ebenfalls eine ordnungsgemäße Löschung in der Zentralstelle der Krebsregistrierung zu veranlassen, wenn dort eine Meldung bereits vor dem späteren Widerspruch erfolgt war. Die Person wird von der Treuhandstelle schriftlich über die erfolgte Löschung unterrichtet und die meldende Stelle nachrichtlich durch Übersendung einer Kopie informiert. Ausgenommen von der Widerspruchsregelung sind die Daten zur epidemiologischen Krebs­registrierung, deren Verarbeitung nicht widersprochen werden kann.
Damit die Treuhandstelle diese Aufgaben wahrnehmen kann, werden die Identitätsdaten bei schriftlichem Widerspruch einer Person gespeichert. Würden diese gelöscht, könnte bei später eingehenden Meldungen zu derselben Person nicht mehr nachvollzogen werden, dass diese einer weiteren Verarbeitung und Speicherung ihrer Daten bereits widersprochen hat.

Das Krebsregistrierungs­gesetz sieht einen vierteljährlichen Abgleich der in den Registerstellen erhobenen Daten mit den Meldeämtern vor, um den Vitalstatus der Patient:innen zu aktualisieren und ggf. Adress­änderungen zu ermitteln (§ 13 Abs. 2 KrebsRG M-V)]. Bei Aktualisierungs- oder Überprüfungs­bedarf ist auch ein früherer Abgleich möglich. Die Treuhandstelle führt den Melde­amts­abgleich durch und leitet die Informationen an die Register­stelle weiter. Hierfür besteht ein Zugriff auf die elektronische Melderegisterauskunft (eMRA) beim Daten­verarbeitungs­zentrum (DVZ M-V GmbH) in Schwerin.

Die Aufgaben der Treuhandstelle im Überblick

  • Verarbeitung und Weiterleitung eingehender schriftlicher Widersprüche von Patient:innen
  • bei Widerspruch: Veranlassung der Löschung der Daten in den Registerstellen sowie im ZKR, und anschließend Informierung der meldenden Stelle und schriftliche Unterrichtung der Patientin / des Patienten über die Umsetzung
  • Unterstützung der Registerstelle bei dem Melderegisterabgleich
  • Verarbeitung von Leichenschauscheinen
  • Ermöglichung der Re-Identifizierung pseudonymisierter Daten unter klar definierten Bedingungen zur Nachverfolgung

Ansprechpartner

Sarah Theen, M.Sc.
Unabhängige Treuhandstelle
der Universitätsmedizin Greifswald, K.d.ö.R.
Ellernholzstr. 1-2
17475 Greifswald
Tel.: 03834/86 7522
Fax: 03834/ 86 6843
E-Mail: treuhandstelle@krebsregister-mv.de

Prof. Ulf Glende
Konzerndatenschutzbeauftragter
Informationssicherheitsbeauftragter
Universitätsmedizin Greifswald
Walter-Rathenau-Straße 49
17475 Greifswald
Tel.: 03834/ 86 22319
Datenschutz-umg@med.uni-greifswald.de